Joachim Jürgens, FDP-Ratsherr, Schützenstr. 84, 45699 Herten
Bürgermeister der Stadt Herten o.V.i.A.
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
Anfrage gem. § 15 GO-Herten
- Bezug, Anfrage der UWG (Herrn Urban v. 16.06.2011) und Antwort der Stadt Herten ( Anlage1)
- Meine informelle Anfrage v. 17.06.2020 und Ihre Antwort v. 29.07.2020
- Verordnung zur Selbstüberwachung von Kanalisationen und Einleitungen von Abwasser aus Kanalisationen im Mischsystem und im Trennsystem (Selbstüberwachungverordnung Kanal – SüwV Kan) vom 16. Januar 1995 (Anlage 2.)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund wiederholter Beschwerden – nicht nur bezüglich des Zustandes des RRB-Ried z.B. nach dem letzten Starkregenereignis vom Sonntag (09.08.2020) -, nicht nur auf die Verunreinigungen durch Toilettenrückstände einerseits und bei den derzeitigen Temperaturen auch durch Geruchsbelästigung, bitte ich mir mitzuteilen, inwieweit die Stadt den Anforderungen der SüwVKan gefolgt ist. Ebenso bitte ich um Einsichtnahme der Protokolle gem. § 4 „Anweisung für die Selbstüberwachung“.
Der ganze Vorgang RRB-Ried ist durch Pro-Herten dokumentiert und unter http://www.pro-herten.de/?p=2037
Mit freundlichen Grüßen
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