Joachim Jürgens, FDP-Ratsherr, Schützenstr. 84, 45699 Herten
Bürgermeisteramt der Stadt Herten via Email / FAX
z.H. Frau Dr. Hötzel
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
Vorgang: Ihre Email vom 2. April 2020 – 20:59 mit folgendem Link Sehr geehrte Frau Dr. Hötzel,
danke für den Versuch mir nachweisen zu wollen, dass Sie in Ihrer Darstellung richtig liegen. Dem wider- spreche ich entschieden. Versuchen Sie doch einmal im Suchbegriff „KOD“ und RAT als Gremium einzu- geben, Ergebnis der Sitzung: 47. Sitzung des Rates TOP-Nr:17 Betreff: Anträge von Fraktionen und Rats- mitgliedern gemäß § 14 GeschO – Datum:19.02.2020 TOP-Nr.: 17 Vorlage: Hier wird mein Antrag ohne
Anlagen – aufgeführt! Anlagen zum TOP: Anträge (öffentlich) (12.02.2020, 14:31 Uhr- sh. Anlage)
Betrachtet man nun die Metadaten der unterschiedlichen Dokumente, so ist festzustellen, dass ihr eingestelltes Dokument vom 2.Apr.2020 und der u.a. datierte Bericht „Bericht von Stadt Herten, Bürgermeisteramt“ vom 27.03.2020 stammt. Ich gehe davon aus, dass der Ausriss Bestandteil des noch nicht genehmigten Protokolls der Ratssitzung v. 19.02.2020 ist.
Zitat: Berichte
27.03.2020 Bericht von Stadt Herten, Bürgermeisteramt
Stadtkämmerer Steck erläutert die aktuelle Sachlage. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag abzulehnen. Über den Vorschlag wird abgestimmt: – Mehrheitlich zu- gestimmt (3 Gegenstimmen, keine Enthaltungen)
Ich bitte doch mir die „aktuelle Sachlage“ des Kämmerers schriftlich zukommen zu lassen – ersatzweise Abhören des Protokolls!
Unstrittig dürfte sein, dass hier über meine Eingabe abgestimmt wurde, ohne den Antrag in Gänze (nach- weislich nicht mit angefügten Anlagen) dem Rat zur Verfügung gestellt haben. Im Weiteren nehme ich Bezug auf meine Einlassung vom 02.04.2020 (Fax 12:08 an 303245)
Sie werden mir nicht verbieten können, daraus Schlüsse zu ziehen, die ich sehr wohl veröffentlichen werde. Gerne steht Ihnen das schon angedrohte Instrument der Unterlassung zu!
Sie werden verstehen, dass ich gezwungen bin, die Angelegenheit der Kommunalaufsicht zur Überprüfung
zustelle. Ebenso geht dieses Schreiben den Fraktionsvorsitzenden und Einzelratsmitglieder in Kopie zu.
Der gesamte Vorgang erinnert mich an den auch von mir dokumentierten Vorgang „Hörgerät des BM“. (sh. http://www.pro-herten.de/?p=4702 . Erst verbieten, dann Rückzug des BM – spricht für seine Qualität!
Mit freundlichen Grüßen
Anlage Suchprotokoll
Einzige Fundstelle bei den Recherchen als Ratsmitglieder
Sehr geehrter Herr Jürgens,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom heutigen Tag zu Ihrem Antrag „Neustrukturierung des KOD Herten“. Wir werden Ihr Anliegen prüfen und unaufgefordert auf Sie zurück kommen.
In der Zwischenzeit bitte ich Sie ausdrücklich es zu unterlassen, uns bewusste Täuschung oder Ähnliches vorzuwerfen. Wie Sie der Anlage entnehmen können, ist die Anlage zu Ihrem Antrag in More! Rubin sehr wohl einsehbar. Unten am Ausschnitt können Sie Datum und Uhrzeit erkennen. Andernfalls werden wir die Prüfung weiterer Schritte gegen Sie erwägen. Insbesondere bei der weiteren Behauptung in der Öffentlichkeit.
Wir können uns in der Sache gerne austauschen, anderer Meinung sein und uns dies auch unverblümt schreiben. Für persönliche Angriffe und Unterstellungen habe ich aber kein Verständnis und fördert auch nicht ein vertrauensvolles Miteinander. Bisher haben wir in der Vergangenheit es immer geschafft, auch mit unterschiedlichen Positionen, einen respektvollen Umgang zu pflegen. Ich würde es sehr bedauern, wenn dies zukünftig nicht mehr der Fall wäre.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Yvonne Hötzel
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Antragsvorgänge Chronologisch (neuester Beitrag on Top)
Joachim Jürgens, FDP-Ratsherr, Schützenstr. 84, 45699 Herten
Bürgermeister der Stadt Herten o.V.i.A.
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
Vorgang:
- Mein Antrag vom 17.12.2019 gem. § 14 GO-NRW – hier Neustrukturierung des KOD Herten auf Basis des VERDI Diskussionspapier: Qualifikation kommunaler Ordnungsdienste (als Anlage angefügt)
- Mein Widerspruch gegen den Ratsentscheid aufgrund Unvollständigkeit der erforderlichen Antragsunterlagen
- Ihr Schreiben v. 27.03.2020 – Ablehnung der Wiederaufnahme.
- Zeugnis der Frau Dr. Y. Hötzel als Nachweis für die unvollständige Antragsunterlage im Anschluss an der Ratssitzung (hier im More-Rubin)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
- Hiermit beantrage ich die Wideraufnahme meines Antrages mit o.a. Bezug incl. der dazugehörige n Anlagen.
- Anhörung der Aufzeichnung des Sitzungsprotokolls der 47. Sitzung des Rates vom 19.02.2020 zum genannten Tagesordnungspunkt (hier wird mich ein Ratsmitglied begleiten).
- Sollten Sie meinem Anliegen nicht entsprechen, so bitte ich um einen rechtsgültigen Bescheid. Als ltz. Termin erwarte ich Ihre Antwort bis spätestens zum 20. April 2020.
Begründung:
In Ihrem Schreiben fügen Sie wie folgt aus: Die Anlagen zu Ihrem Antrag wurden zusammen mit dem Antrag im Ratsinformationssystem eingestellt und zur Einsicht hochgeladen. Aufgrund eines technischen Fehlers war die Anlage jedoch zeit weise nicht sichtbar. Dies bitten wir zu entschuldigen. More!Rubin hat den Fehler zwischenzeitlich behoben.
Aufgrund eigener Recherchen im Ratsinformationssystem – am heutigen Tage – 02.04.2020 – weise ich Ihre Behauptung entschieden zurück, da bis heute die Anlage – entgegen Ihrer Behauptung – nicht im Ratsinformationssystem eingestellt ist.
Auf Nachfrage bei More!Rubin (Herrn Thomas) wurde mir am gestrigen Tage glaubhaft versichert, dass Dokumente der Stadt immer 1 zu 1 übernommen und eingestellt werden! Ein Fehler ist dort nicht bekannt!
Auch lag die Anlage nachweislich nicht – entgegen Ihren Behauptungen – zu keinem Zeitpunkt dem Rat in Papierform vor!
Die Verdi-Ausführungen waren die wesentlichen Bestandteile des Antrages! Ohne die bezugnehmende Anlage konnte der Antrag nicht behandelt werden.
Selbst in der Sitzung wurde behauptet, dass die Anlagen im More!Rubin eingestellt waren! Diese Aussage ist falsch und irreführend!
Ihr Hinweis in Ihrem Schreiben- Zitat: In der Sitzung am 19.02.2020 wiesen Sie auf das Fehlen der Anlage hin. Anstatt eine Entscheidung in der Sache zu vertagen, hat der Rat – als Entscheidungsgremium – über Ihren Antrag abgestimmt. Sie selbst haben ebenfalls keinen Antrag auf Vertagung gestellt.
Ein Antrag auf Vertagung, ohne vorab eine Überprüfung Ihrer Behauptung, ob das wesentliche Dokument Inhalt der Ratsunterlage war, führt ins Leere. Der Prüfvorgang fand aber erst im Anschluss an die Ratssitzung statt!
Aufgrund meiner Einlassung ist der Antrag somit als nicht behandelt einzustufen. Ihre Behauptungen (sh. technischer Fehler durch More!Rubin etc.) stufe ich vorerst als bewusste Täuschung ein und werde ggf. weitere Schritte gegen Sie einleiten!
Lassen Sie mich abschließend anmerken: Aufgrund meines beruflichen Werdeganges darf ich mir ein Urteil bezüglich der Leistungsfähigkeit der online Veröffentlichungen erlauben. Mehrfach habe ich schon auf die Defizite der Verwaltung hingewiesen! Hier trifft der Vorwurf nicht die Mitarbeiter. Als Bürgermeister sind Sie allein für die Leistungsfähigkeit und Einsatz Ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
Bezüglich des KOD’s wäre es ggf. hilfreich sich an andere Kommunen – z.B. Gelsenkirchen – zu orientieren.
Ungeachtet dieser Einlassung werden sie verstehen, dass ich dieses Schreiben – in Anlehnung Ihrer Nähe zu den Sozialen Medien – nicht nur der Kommunalaufsicht, sondern auch der Öffentlichkeit zugängig mache.
Weitere Schritte behalte ich mir vor.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister der Stadt Herten o.V.i.A.
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
Antrag gem. § 14 GO-NRW – hier Neustrukturierung des KOD Herten auf Basis des VERDI Diskussionspapier: Qualifikation kommunaler Ordnungsdienste (als Anlage angefügt)
Begründung:
Aufgrund erkennbarer erheblicher Defizite in Teilbereichen des derzeitigen KOD ist eine Neustrukturierung des KOD dringend erforderlich.
Beispiele:
- KOD führt z.T. rechtswidrige Schlagstöcke (Tonfa) sh. hierzu § 42a WaffG
- Seit mehr als einem Jahr wird das verbotswidrige Parken im Bereich Autowelt-Herten unzureichend kontrolliert – KOD zuständige Mitarbeiter fahren nachweisbar mehrere KFZ des genannten Autohandels (sh. dazu Emailverkehr v. 6. März 2019 /Steck/Jürgens).
Fotodokumentation sowie mein Antrag gem. § 14 v. Januar 7, 2018 Ahndung von Parkverstößen im Stadtgebiet Herten [Dem Antrag auf Ahndung von jeglichen Parkverstößen im Stadtgebiet kann nicht gefolgt werden. Auch zukünftig soll die Verfolgung der Verstöße im Ermessen der Behörde stehen.]
- Durch rechtwidrige ständig geduldete Betriebsvergrößerung im abs. Halteverbot, Verkehrsgefährdung incl. Rückstau auf die L638
- Wie durch Bürger berichtet, sind KOD-Mitarbeiter in den Morgenstunden bei ausgiebigen Pausen in bekannter Bäckerei an der Schützenstraße bzw. Casserole in der Stadtmitte zu finden
- Aufgrund offensichtlich fehlenden Schichtdienstes keine Kontrolle nach 17:00 Uhr z.B. auf S&E / Zeche Ewald, dadurch mehrfach Müll, Dreck, Vandalismus (In Nachbarstädte – sh. z.B. Stadt Gelsenkirchen ist der Schichtdienst beim KOD eingeführt)
- Seit > 1,5 Monaten (Anfrage an den BM v. 03.12.2019)
Diskussionspapier: Qualifikation kommunaler … – Ver.di
Qualifikation kommunaler Ordnungsdienste tariflich sichern. Stand: 1.7.2014. I. Qualifizierung ist ein Gebot des Rechtsstaates. 1. Seit Mitte der 90er Jahre haben
BBiG Ausbildung im kommunalen Ordnungsdienst? – ver.di
Eben auch dorthin, wo es keine kommunalen Ordnungsdienste gibt. … Qualifikationsdefizite in den kommunalen Ordnungsdiensten resultiert vor allem daher, …
Mitteilungen 3/2017 – Kommunen in NRW
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