Bürgermeister der Stadt Herten o.V.i.A.
Antrag/Anfrage gem. § 14/ § 15 der GO-Herten
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Hier: Luftreinhaltung in Bezug auf Luftqualitätsüberwachungssystem LUQS[1]
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf einen Vorgang aus dem Jahre 2009 (sh. näheres im Presseausriss der H.A. -auch in der Anlage), sowie auf die derzeitige Klimadiskussion. Hier eine Diskussion der damaligen Grünen (2009) in Abschrift, erschienen in der H.A. (sh. Bildausriss):
Grüne machen bei Mess-Station Druck
Bezirksregierung hat Antrag 2008 abgelehnt und plant nun doch Maßnahmen
HERTEN-SÜD. (BMH) Die Grünen erneuern ihre Forderung nach einer Luftmessstation im Hertener Süden. Zugleich kritisieren sie das Hin und Her der Behörden. Herten und insbesondere die als Freizeitgebiet genutzte Haldenlandschaft, so die Grünen, seien umgeben von Industrie (Steag, Scholven-Chemie, RZR, BAV Kohleaufbereitung u.a.). Im August 2008 • forderten die Grünen daher das Landesumwelt (LANUV) auf, als Ersatz für die 2001 auf dem Paschenberg abgebaute Luftmessstation nun in Herten-Süd eine neue aufzustellen. Das LANUV lehnte im November ab, weil im Städtedreieck Herten/Recklinghausen/Herne nur Gewerbe vorhanden sei -keine Wohnbebauung. Und, so. das LANUV.
Die Bezirksregierung Münster sei gleicher Meinung. Zur Verwunderung der Grünen klingt heute -sechs Monate später-alles ganz anders. In der Hertener Nachbarschaft -in RecklinghausenHochlarmark und HerneWanne -liefen ein Jahr lang Feinstaub-Messungen. Ergebnis: 35 Grenzwert-Überschreitungen in RE, 46 in Herne. Erlaubt sind maximal 35. Und plötzlich denken die Bezirksregierungen Münster und Arnsberg (zuständig für Herne) sehr wohl über Gegenmaßnahmen oder einen Luftqualitätsplan nach, der auf die industriellen Verursacher abzielt. Die Hertener Grünen haben ihre Forderung nach einer Mess-Station nun auch noch mal an die Bezirksregierung Arnsberg gerichtet.
Aus diesem Grund frage ich an:
-
Welche örtliche Belastungsdaten sind der Verwaltung bekannt?
-
Werden Belastungsdaten in der Verwaltung dokumentiert?
wenn nein, beantrage ich gem. § 14 GO-Herten, auch aufgrund des Antrages der damaligen Grünen
eine ständige Überwachung der Luftemission in Herten und der Bekanntgabe auf der Homepage der Stadt Herten.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Herten
Der Bürgermeister Herten, 03.07.2019
Herrn
Joachim Jürgens Schützenstr. 84
45699 Herten
Anfrage nach § 15 GeschO des Rates und der Ausschüsse der Stadt Herten
– „Luftreinhaltung in Bezug auf Luftqualitätsüberwachungssystem LUQS“ vom 27.05.2019
Sehr geehrter Herr Jürgens,
Ihre oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die landesweite Überwachung der Luftqualität ist Aufgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Seit über 30 Jahren führt die Landesbehörde regelmäßige Untersuchungen durch, die die Basis der von den Bezirksregierungen zu treffenden Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind. Die Europäische Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EU, die mit der neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BlmSchV) in deutsches Recht überführt wurde, schreibt die Anforderungen an die amtlichen Messungen der Luftqualität vor. Geregelt sind insbesondere Anzahl, Ort und Dauer der Messungen, Mess- und Analysenormen, Beurteilungsverfahren und Konsequenzen. Eine Beurteilung der Luftqualität ist nur auf Basis einer Messung über ein voll ständiges Kalenderjahr verlässlich möglich.
Derzeit wird die Stickstoffdioxid-Belastung in Nordrhein-Westfalen (Stand: November 2018) an 133 offiziellen Messstellen erfasst, darunter 59 kontinuierlich messende Container des Luftqualitätsüberwachungssystems (LUQS). Die übrigen sind diskontinuierlich messende Passivsammler. Die Zahl der Messstellen schwankt, da die Messnetzplanung jährlich fortgeschrieben und angepasst wird. Grundlage sind unter anderem Hinweise der Kommunen über die Entwicklung von Belastungsschwerpunkten.
Quelle: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/messstellenueberpruefung/Herten gehört im Sinne der Luftreinhalteplanung zum Ruhrgebiet Teilplan Nord. In diesem Gebiet ist der Straßenverkehr, nicht die Industrie, der größte Verursacher der relevanten Immissionen. Da her sind auch die Messstationen so eingerichtet, dass diese Belastung auf Straßenverkehr ausgerichtet erfasst wird.
1.Welche örtlichen Belastungsdaten sind der Verwaltung bekannt?
Es gibt im Umkreis die beiden folgenden dem Verkehr zugeordneten Messorte der Luftqualitätsüberwachung, welche ausschließlich die Stickoxidimmission (N02) bestimmen:
- Recklinghausen an der Bochumer Straße 65 (EU-Kennung: DENW296, Kürzel: VREB2)
- Herne an der Recklinghäuser Straße 4/6 (EU-Kennung: DENW369, Kürzel: VHER3)
2.Werden Belastungsdaten in der Verwaltung dokumentiert?
Die Stadt Herten ist für die Dokumentation der Daten dieser Messstellen nicht zuständig. Es sind jedoch für jeden frei zugänglich tagesaktuelle Werte der kontinuierlich messenden Stationen unter folgender Adresse abrufbar:
https ://www. lanuvnrw.d e/Umwelt/Luft/Immissionen/aktuelle Luft Qualität
3. Ständige Überwachung der Luftemission in Herten und Bekanntgabe der Daten auf der Homepage der Stadt Herten
Das LANUV legt das Messnetz nach konkreten und verbindlichen EU-Vorgaben fest und aktualisiert dieses regelmäßig. Es gibt dabei eine funktionale Zuordnung der Messstellen zu den Sektoren Ver kehr, Industrie und Hintergrund. Hier besteht keine Zuständigkeit bei der Stadt Herten.
Das Messnetz zur Überwachung der Verkehrsbelastung wurde im vergangenen Jahr extern über prüft.
Die Einhaltung der Anforderungen der 39. BlmSchV Anlage 3 Buchstabe C wurde anhand der vom LANUV an den TÜV Rheinland übergebenen Messstellendokumentation vom 22.11.2018 geprüft.
In dem Bericht vom 30.11.2018 kommt der TÜV RHEINLAND zu dem Schluss, dass das Messnetz den Vorgaben konform gestaltet ist:
11 Bei 132 der 133 hier untersuchten Messstellen des LANUV NRW ist die Stationsdokumentation mit den Anforderungen der 39. BlmSchV Anlage 3 Buchstabe C konform. Die Anforderungen an die kleinräumige Ortsbestimmung nach Buchstabe C der Anlage 3 der 39. BlmSchV sind bei 129 der 133 Messstellen ebenfalls erfüllt. An 3 von 4 Messstellen, an denen Abweichungen auftreten, sind diese, wie in der 39. BlmSchV gefordert, dokumentiert und begründet, sodass auch die Konformität für diese Messstellen bestätigt werden kann. Bei der vierten Station handelt es sich um einen temporären Ersatzstandort, für den für das Jahr 2019 ein neuer Standort gewählt wird.“
Es wird zum Ende des Monats Juni 2019 ein 2. TÜV-Bericht erwartet, welcher die Überprüfung des Messnetzes Industrie beinhaltet.
Gerne kann ich veranlassen, dass der Link zur Internetseite des LANUV auf unserer eigenen Horne-page veröffentlicht wird, um den Hertener Bürger*innenn den Zugriff auf aktuellen Messdaten zur Luftqualität in der Region zu erleichtern.
Eine Kopie dieses Schreibens habe ich auch den Fraktionsvorsitzenden und den übrigen Einzelratsmitgliedern zugesandt.
Grüßen
Weitere Informationen im Netz:
- https://www.bezreg-muenster.de/de/umwelt_und_natur/umweltzonen_und_luftreinhalteplaene/index.html
- http://archiv.pro-herten.de/dl/luft_avisobericht.pdf
- http://archiv.pro-herten.de/dl/vorbeugender_gesundheitsschutz.pdf
[1] https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/luftueberwachung/luftqualitaetsueber-wachungssystem-luqs
Anlage Ausriss aus der H.A.:
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