Anfrage gem. § 15 der Geschäftsordnung der Stadt Herten
Vorg.: Vorlage: 18/171 sowie 18/034
Sehr geehrter Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Beantwortung bis zur kommenden Ratssitzung über folgende Frage:
Sind der Stadt Herten durch Auflösung des Vertrages mit der Marktgilde Kosten entstanden. Hierzu bitte ich ebenfalls die Kosten, die den sogenannten „Opportunitätskosten“ zuzuordnen sind, aufzulisten.
Begründung:
Durch Akteneinsicht stellte sich heraus, dass das Zustandekommen des Vertrages in Sachen „Neuorganisation Wochenmarktes“ mit der Marktgilde durch unwahre Tatsachendarstellungen der Verwaltung zustande gekommen sind. Aufgrund des Antrages der CDU mit o.a. Bezug wurde die Vertragsbindung nachträglich einstimmig durch den Rat aufgelöst.
In der Vorlage führen sie jedoch auf:
- Der Vertrag ist befristet abgeschlossen und sieht aus diesem Grund keine Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung vor.
- Eine dennoch ausgesprochene „Kündigung“ wäre ein Vertragsbruch und mit Schadensersatzforderungen zu Lasten der Stadt verbunden.
Aus diesem Grund ist es für den Rat von Interesse, welcher Schaden letztendlich, den die Verwaltung zu verantworten hat, der Stadt entstanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
JJ
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