aufgrund des § 15 der Geschäftsordnung der Stadt Herten stelle ich folgende Fragen, verbunden mit der Bitte um zeitgemäße Beantwortung.
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Hier: Kreuzungsausbau Gelsenkirchener-Straße / Ewaldstraße
Mehrfach stellten wir Anträge (ehem. Ratsherr Urban und ich) zuletzt am 04.11.2013 Vorlage 13/274 TOP 5.8 Untersuchung zur Einrichtung eines Kreisverkehrs Kreuzung L638/622 -. Auch zur Kreuzung Gelsenkirchener-Str / Ewaldstraße
Als Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Verkehrsknoten gilt die größere Verkehrssicherheit. Diese wird vor allem durch die niedrige Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge erzielt, aber auch durch die bessere Übersichtlichkeit, wodurch Unfälle glimpflicher ablaufen. Die Anzahl der Konfliktpunkte in einem Kreisverkehr ist weitaus geringer als an einer gewöhnlichen Kreuzung. Gleichzeitig kann dabei der Verkehrsfluss gesteigert werden. Die Durchlassgeschwindigkeit ist oft höher als bei einer vorfahrts- oder signalgesteuerten Kreuzung, da der Verkehr flüssiger laufen kann.
Frage:
Wurde zum o.g. Kreuzungsumbau die Möglichkeit eines Kreisverkehrs untersucht und was spricht/sprach gegen eine Kreisverkehrslösung?
Da es sich bei beide Straßen um Landesstraßen handelt, gehe ich davon aus, dass sie die Frage erst nach Rücksprache mit Straßen.NRW beantworten können. Ggf. würde ich mich auch, falls erforderlich, diesbezüglich direkt an Straßen.NRW wenden.
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage:
Wurde zum o.g. Kreuzungsumbau die Möglichkeit eines Kreisverkehrs untersucht und was spricht/sprach gegen eine Kreisverkehrslösung?
Die Stadt Herten ist in der Angelegenheit nicht zuständig.
Die Verwaltung wird diese Anfrage daher zuständigkeitshalber dem Landesbetrieb Straßenbau NordrheinWestfalen weiterleiten.
Sobald von dort eine Rückmeldung vorliegt, wird die Information an Sie weiter gegeben.
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