Anfrage gem. § 15 GO-Stadt Herten
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Zustände auf der Ewaldstraße im Bereich Nimrod- Elisabethstraße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund Beschwerden von Anwohnern und Bürger über den derzeitigen Zustand im genannten Straßenabschnitt frage ich an:
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Sind bei der Stadt diesbezüglich Beschwerden von Bürger aktenkündig?Wenn ja, hat die Stadt die Beschwerden überprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
In den letzten zwei Jahren sind zwei Beschwerden eingegangen.
Ein Verfahren wurde mit einem Bußgeldbescheid abgeschlossen. In dem anderen Verfahren
erfolgte mit der verantwortlichen Person des Vereins eine Gefährdungsansprache.
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Ist es richtig, dass die Polizei in diesem Bereich vermehrt Einsätze hatte?
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Wenn ja, was waren die Anlässe?
Antwort der Polizei:
„Die Einsatzlage wurde für die Ewaldstr. 73 in Herten und die umliegenden Straßen Nim
rodstraße/Elisabethstraße/Fockenkamp für den Zeitraum vom 01.01.2016 – 20.09.2016 aus gewertet.
Die Straßen Elisabethstraße, Fockenkamp und Nimrodstraße weisen keine besondere
Ein satzbelastung bzw. besondere Einsatzanlässe im Zusammenhang mit der Anfrage auf.
Die Abfrage für die Ewaldstraße 73 weist im Kalenderjahr 2016 acht Einsätze im Sinne der Anfrage
auf. Durch Bürgerinnen und Bürger telefonisch gemeldete Einsatzanlässe waren hier überwiegend
Ruhestörungen
(4). Weitere Einsatzanlässe waren Belästigung, Bedrohung, Körperverletzung und Hilfeersuchen. Bei den durchgeführten Ermittlungen vor Ort konnten lediglich bei einem Einsatz Hinweise auf eine Straftat erlangt werden, Strafanzeige wurde gefertigt. Zwei der acht Einsätze waren Folgeeinsätze auf Grund einer erneuten Ruhestö rung. In einem Fall wurde die Feier, von der die Ruhestörung ausging,aufgelöst.“ -
Wie auf den Bildern ersichtlich, wird der Fuß-/Radweg durch Besucher des „Treffpunktes“ in den Abendstunden nach Aussagen der Beschwerdeführer regelmäßig blockiert, verbal werden die Bürger von den dortigen Gruppen belästigt. Was unternimmt die Ordnungsbehörde dagegen?
Aufgrund der aktuellen Beschwerde wurde in dem Betrieb am 23.08.2016 eine Betriebsprüfung
durchgeführt. Im Rahmen dieser Prüfung wurde der Verantwortliche für die Betriebs führung nochmals eindringlich auf die Rechtslage hingewiesen und aufgefordert, auf seine Vereinsmitglieder und Gäste diesbezüglich einzuwirken.Die hochmotorisierten Fahrzeuge der gen. Besucher sollen lt. Aussage auf der Ewaldstraße mit deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung fahren und teil rechtswidrig auch (in den Nebenstraßen) parken. Wird/wurde dieses Verhalten seitens der zuständigen Stellen überprüft?
Die Ordnungsbehörde überwacht im Rahmen der personellen und organisatorischen
Möglichkeiten auch den Bereich der Ewaldstraße. In 2016 wurden im Umfeld dieses Betriebes 37
Parkverstöße erfasst.
Eine Geschwindigkeitsmessung ist mit den vorhandenen Messfahrzeugen aus technischen Gründen (Straßenverlauf, Messwinkel,Einrichtung eines Messpunktes) nahezu unmöglich.
Sollten sich die Klagen der Anwohner/Bürger bestätigen, dürfte sich dieses kaum mit dem Motto „Süd-erblüht“ in Einklang zu bringen sein.
Mit der Bitte um Beantwortung in der kommenden Ratssitzung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Anblage:2 Fotos, die den Zustand beschreiben
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