Bürgermeister der Stadt Herten o.V.i.A.
Kurt-Schumacher-Straße 2
45699 Herten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte die folgende Anfrage in der kommenden Ratssitzung gem. § 15 GO zu beantworten:
Belastung der Stadtkasse durch Eintreiben des Rundfunkbeitrags
Ich bitte um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Beitreibungsverfahren wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durchgeführt?
2013 679
2014 827
2015 1.119Bei der Fallzahl von 2015 handelt es sich um ca. 10 % aller Beitreibungsverfahren.
Die steigende Zahl der Verfahren begründet sich auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
vom 01.01.2013. Danach hatten die Meldebehörden den Rundfunkanstalten Meldedaten im
Rahmen eines einmaligen Meldedatenabgleichs zur Verfügung zu stellen. Seinerzeit hatte
der WDR schriftlich darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl der Ersuchen deutlich erhöhen
wird. Für die Zukunft erwartet die Stadt Herten nach Abschluss dieser Einmaiaktion einen
Rückgang der Verfahren. - Wie viel Geld erhält die Stadt Herten für das Eintreiben des Rundfunkbeitrags pro Fall?
Bei nicht erfolgreicher Vollstreckung erhält die Stadt Herten alle Vollstreckungskosten wie
Vollstreckungsgebühren, Wegegelder, Gebühren für Kontopfändungen etc. von ARD, ZDF
und Deutschlandradio (vormals GEZ) erstattet. Bei erfolgreicher Vollstreckung werden diese
Gebühren vom Schuldner getragen.
Zusätzlich zahlen ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Vollstreckungsauftrag eine Aufwandspauschale von 23 €an die Stadt Herten.
Verrechnet man die gezahlte Pauschale mit den entstandenen Personalkosten, wird annähernd
Kostendeckung erreicht.
- Deckt dieser Betrag die Kosten und Auslagen, die unserer Kommune entstehen?
s.o - Wenn dieser Betrag nicht auskömmlich ist, wie hoch müsste die Pauschale sein?
s.o - Wie bewertet die Stadtverwaltung die Aufgabe, für den WDR Inkassodienstleistungen zu erbringen?
Die Vollstreckung der Forderungen ist zeitaufwändig, weil Vorbehalte und Unverständnis
vieler Bürger gegenüber der Beitragserhebung bestehen. Hinzu kommt, dass der Protest
gegen die Beiträge in den sozialen Medien geschürt wird.
Begründung:
In den letzten Wochen häufen sich Meldungen, dass die Zahl der Zwangsvollstreckungen im Zusammenhang mit nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen steigt. Monatlich sind 17,50 € für jede Wohnung und Betriebsstätte an den ARD-ZDF-Deutschlandradio- Beitragsservice (früher: GEZ) zu entrichten.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen ihre Forderung bei säumigen Beitragszahlern nicht einklagen, sondern machen sie per Bescheid geltend. Der säumige Zahler wird vom ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice in einem mehrstufigen Mahnverfahren an seine Zahlungspflicht erinnert. Bleibt die erwartete Zahlungsbereitschaft aus, erfolgt die Zwangsvollstreckung. Weil der WDR über keine Vollstreckungskräfte verfügt wird die Angelegenheit an die für den säumigen Zahler zuständige Kommune weitergeleitet. Grundlage ist dabei der Paragraph 10 (6) des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Aus vielen Städten wurden nun Klagen laut, dass die Kommunen dabei auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Daher bitte ich die Verwaltung die oben aufgeführten Fragen zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Joachim Jürgens
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